Gewerkschafter appellieren an Karol Nawrocki bezüglich der Krankenhausreform. „Der Gesetzentwurf gibt Anlass zur Sorge.“

Autor: Mariusz Polak • Quelle: Rynek Zdrowia • Hinzugefügt: 19. August 2025 14:40 • Aktualisiert: 19. August 2025 14:40
Dieses Gesetz, das tiefgreifende Auswirkungen auf den Krankenhaussektor hat, bereitet uns Sorgen, insbesondere im Hinblick auf seine sozialen und arbeitsrechtlichen Folgen, aber auch im Hinblick auf die Zukunft der öffentlichen Krankenhäuser in Polen, appellieren Gewerkschaften in einem Brief an den Präsidenten der Republik Polen, Karol Nawrocki. Die Krankenhausreform wartet auf seine Unterschrift.
- Gewerkschaftsorganisationen – Gewerkschaftsforum, NSZZ „Solidarität“, Allpolnischer Gewerkschaftsbund – schreiben an Präsident Karol Nawrocki bezüglich des verabschiedeten Gesetzes zur Reform polnischer Krankenhäuser
- Nach Ansicht der Gewerkschafter führt das Gesetz keine Kontrolle oder Überwachung des Eigentumsübergangsprozesses im Krankenhaussektor ein und marginalisiert zudem den Bereich der Arbeitnehmerfragen.
- Sie weisen darauf hin, dass die unkontrollierte Umgestaltung von Krankenhausstationen und die Zusammenlegung von Kliniken keine Garantie dafür seien, dass sich der Zugang zu den Leistungen nicht verschlechtere.
- Der vom Parlament verabschiedete Gesetzentwurf wartet nun auf die Unterschrift des Präsidenten. Wie uns berichtet wird, beobachtet das Büro des neuen Präsidenten die Debatte aufmerksam und achtet auf die während der Parlamentsdebatte geäußerten Meinungen. Diese waren selbst innerhalb der Regierungskoalition widersprüchlich.
„Das Gesetz, das so große Auswirkungen auf den Krankenhaussektor hat, gibt uns Anlass zur Sorge, insbesondere im Hinblick auf seine sozialen und arbeitsrechtlichen Folgen, aber auch im Hinblick auf die Zukunft der öffentlichen Krankenhäuser in Polen“, schreiben Gewerkschafter an Präsident Karol Nawrocki .
Die Autoren der Stellungnahme – das Gewerkschaftsforum, NSZZ „Solidarność“, Allpolnischer Gewerkschaftsbund – betonen, dass sie die Notwendigkeit einer Krankenhausreform nicht in Frage stellen, aber „ein solcher Systemwandel erfordert eine umfassende Diagnose der Gesundheitsbedürfnisse der Einwohner einer bestimmten Region unter Berücksichtigung demografischer Aspekte und Erreichbarkeitsdefizite.“
„Im Falle des verabschiedeten Gesetzes kann man kaum von solchen Absichten sprechen“, schreiben sie an den Präsidenten der Republik Polen.
Die wichtigsten Einwände der Gewerkschaftsorganisationen gegen das verabschiedete Gesetz betreffen unter anderem:
- selektive soziale Konsultationen: Das Gesetz war im Entwurfsstadium (es handelt sich um die dritte Fassung) nicht Gegenstand sozialer Konsultationen im Rahmen des Konsultationsprozesses der Regierung mit den Gewerkschaften, und der schnelle Gesetzgebungsprozess im Parlament bot keine Gelegenheit für eine seriöse Debatte;
- die Belange der Arbeitnehmer marginalisieren und die gesetzlichen Rechte der Betriebsgewerkschaften auf Stellungnahmen und Konsultationen zu allen Arbeitnehmerbelangen missachten, insbesondere im Prozess der Umwandlung, Profiländerung, Konsolidierung, Übertragung und sogar Liquidation von Teilen oder der Gesamtheit der Gesundheitseinrichtungen – Einrichtungen und Arbeitsplätze für Beschäftigte im Gesundheitswesen;
- Verschlechterung des Zugangs zu öffentlich finanzierten Gesundheitsleistungen durch flexible und unkontrollierte Systemumgestaltungen von Krankenhausabteilungen, Krankenhausfusionen oder Sanierungsprozesse – das Gesetz bietet keine Garantie dafür, dass sich dieser Zugang nicht verschlechtert;
- ein umfassender Ansatz für den Prozess der Eigentumsübertragung im Gesundheitswesen, das Fehlen einer systematischen Überwachung dieses Prozesses durch die öffentlichen Behörden und die Übertragung dieser Verantwortung auf die lokalen Regierungen;
- deutlich erhöhte Verpflichtungen für den Nationalen Gesundheitsfonds (NFZ) und die Agentur für die Bewertung von Gesundheitstechnologien und Tarifsysteme (AOTMiT), Institutionen, die gesetzlich dazu geschaffen wurden, andere Aufgaben als ihre Einbindung in das Gesundheitssystem bei Abhilfe- und Entscheidungsprozessen zu erfüllen;
- die Einrichtung von Bezirksgesundheitszentren ohne eine diesbezügliche Diagnose des Gesundheitsbedarfs der Bezirksbewohner, eine personelle oder finanzielle Absicherung oder die Bereitstellung von Mitteln hierfür;
- die mangelnde Verantwortung des für Gesundheit zuständigen Ministers als Gestalter der Gesundheitspolitik des öffentlichen Gesundheitswesens für das Funktionieren des Systems und die Gewährleistung der Verfügbarkeit von aus öffentlichen Mitteln finanzierten Leistungen für die Patienten sowie – wichtig – die Sicherung der dominanten öffentlichen Sphäre in Bezug auf Leistungen und Eigentum im Gesundheitswesen.
Gewerkschafter weisen darauf hin, dass die neue Gesundheitsministerin Jolanta Sobierańska-Grenda bereits angekündigt hat, das Gesetz zu ändern, wenn es vom Präsidenten unterzeichnet wird, und dass der für die Umsetzung der Reform zuständige stellvertretende Minister Jerzy Szafranowicz am 18. August zurückgetreten ist .
Zur Erinnerung: Unseren Informationen zufolge beobachtet das neue Präsidialamt den Gesetzentwurf aufmerksam und hört sich die Stimmen an, die während der Parlamentsdebatte laut wurden. Auch innerhalb der Regierungskoalition herrschte keine Einigkeit.
Die Reform ist einer der Meilensteine des Nationalen Konjunkturprogramms . Polen soll über 17 Milliarden PLN für Investitionen im Gesundheitswesen erhalten, wobei der größte Teil – fast 10 Milliarden PLN – für Investitionen im Krankenhaussektor vorgesehen ist.
Die Krankenhausmanager weisen darauf hin, dass das Gesetz keine Regelungen zu der angekündigten Schuldenerleichterung für Krankenhäuser enthält, auf die sie sich am meisten freuen.
„Ein Team aus Vertretern des Gesundheits- und Finanzministeriums sowie der Bank Gospodarstwa Krajowego entwickelt die endgültigen Annahmen zur Unterstützung verschuldeter Krankenhäuser“, sagte uns letzte Woche der damalige stellvertretende Gesundheitsminister Jerzy Szafranowicz .
Er kündigte an, dass wir den Mechanismus zur Schuldenerleichterung für Krankenhäuser zum Jahreswechsel September/Oktober kennen sollten .
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rynekzdrowia